AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)für Entwicklungsdienstleistungen, Engineering, Consulting, Revision & Instandhaltung
Stand: September 2025
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Schnell Solutions, mit Sitz in Zermatt, Schweiz (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
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2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
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3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot. Änderungen, Ergänzungen oder Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich.Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
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5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mangels abweichender Vereinbarung gilt:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
40 % nach Beginn der Fertigung / Zwischenergebnissen,
30 % nach Abnahme.
Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
6. Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Streiks, Pandemien oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.
7. Abnahme und Gefahrenübergang
Die Abnahme erfolgt durch ein Protokoll oder mit Inbetriebnahme des Projekts/Produkts. Spätestens mit Nutzung durch den Auftraggeber gilt die Leistung als abgenommen. Mit Abnahme oder Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung seiner Leistungen gemäss den anerkannten Regeln der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für:
mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Schäden durch unsachgemässe Bedienung oder Änderungen durch den Auftraggeber. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Schutzrechte und Geheimhaltung
Alle Entwürfe, Zeichnungen, CAD-Modelle und technischen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung.
Urheberrechte und Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Informationen.
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10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Produkte und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, hat jedoch die bis dahin entstandenen Kosten sowie erbrachten Leistungen zu vergüten.
Bei Projektabbruch durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Schadensersatz vor.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.